Seit 2019 dürfen Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Frankreich wählen. Die Reform galt als wichtiger Schritt für mehr Gleichberechtigung, doch viele Betroffene stoßen bis heute auf Hindernisse. Wie inklusiv ist eine Demokratie, wenn nicht alle Menschen ihr Wahlrecht wirklich selbstbestimmt wahrnehmen können?
Zusammenfassung:
Seit 2019 dürfen in Frankreich auch Menschen unter gesetzlicher Betreuung wählen. Doch komplizierte Wahlprogramme, fehlende Informationen in Leichter Sprache und mangelnde Unterstützung erschweren echte Teilhabe. Florence Jablonski, Präsidentin von „Nous Aussi“ und selbst Gemeinderätin, fordert barrierefreie Informationen und mehr politische Mitsprache. Denn Demokratie ist erst inklusiv, wenn alle selbstbestimmt entscheiden können.
Von Anna Schütz, Montpellier
Mit der Reform des Wahlrechts im Jahr 2019 hat sich in Frankreich für viele Menschen mit intellektueller Behinderung ein grundlegendes Recht verändert. Menschen unter gesetzlicher Betreuung – also Personen, für die wegen eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit ein Gericht eine rechtliche Unterstützung bestimmt hat – dürfen seither offiziell wählen.
Ein Schritt, den Behindertenverbände lange gefordert hatten und der als wichtiger Meilenstein für demokratische Gleichberechtigung gilt. Frankreich schloss damit zu einem Verständnis von Teilhabe auf, das politische Rechte nicht von kognitiven Fähigkeiten abhängig macht.
Doch zwischen gesetzlicher Anerkennung und tatsächlicher Teilhabe klafft eine große Lücke und so stoßen viele Betroffene auch weiterhin auf Hindernisse: Wahlprogramme sind oft kompliziert formuliert, Informationen in Leichter Sprache fehlen vielerorts und in Wahllokalen mangelt es häufig an barrierefreier Unterstützung. Hinzu kommen gesellschaftliche Vorurteile darüber, wer als „politisch mündig“ gilt – und wer nicht.
Behindertenverbände kritisieren deshalb, dass das Wahlrecht für viele Menschen noch immer eher formal als praktisch verwirklicht sei. Sie fordern nicht nur den Schutz demokratischer Rechte, sondern auch konkrete Maßnahmen, damit Menschen mit intellektueller Behinderung selbstbestimmt politische Entscheidungen treffen können.
Unterschied Leichte versus Einfache Sprache
Leichte Sprache ist eine besonders stark vereinfachte Form der deutschen Sprache. Sie richtet sich vor allem an Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen komplexer Texte haben, zum Beispiel an Menschen mit Lernschwierigkeiten. Dafür gibt es relativ feste Regeln: kurze Sätze, möglichst nur eine Aussage pro Satz, einfache und bekannte Wörter, keine oder erklärte Fremdwörter, übersichtliche Gestaltung und häufig zusätzliche Bilder. Texte in Leichter Sprache werden idealerweise von Menschen aus der Zielgruppe auf Verständlichkeit geprüft.
Einfache Sprache ist weniger streng geregelt. Sie soll Texte für möglichst viele Menschen leichter verständlich machen – etwa für Menschen mit geringer Lesekompetenz, Deutschlernende oder Personen mit wenig Vorwissen zu einem Thema. Die Sätze dürfen etwas länger und der Wortschatz etwas umfangreicher sein als bei Leichter Sprache.
Der wichtigste Unterschied ist also: Leichte Sprache folgt deutlich strengeren Regeln und reduziert die Sprache stärker. Einfache Sprache versucht vor allem, klar, verständlich und zugänglich zu formulieren.
Der Wendepunkt 2019: Ein historisches Wahlrechtsgesetz
Bis 2019 konnten Richter:innen Menschen unter gesetzlicher Betreuung das Wahlrecht entziehen: In der Praxis verloren viele Betroffene ihr Stimmrecht automatisch mit der Anordnung der Betreuung. Die Kritik daran wuchs über Jahre hinweg. Behindertenverbände und der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen warfen Frankreich vor, gegen die UN-Behindertenrechtskonvention zu verstoßen, die Menschen mit Behinderungen das Recht auf politische Teilhabe garantiert. Mit dem Gesetz vom 23. März 2019 dürfen Menschen unter Betreuung endlich unabhängig von ihrer Behinderung wählen.
Die damalige Staatssekretärin für Menschen mit Behinderung, Sophie Cluzel, erklärte, das Gesetz setze „das Versprechen des Präsidenten der Republik um, Menschen mit Behinderung ihre volle Staatsbürger:innenschaft zurückzugeben“. Den bisherigen Ausschluss vom Wahlrecht bezeichnete sie als „die grausamste Form der Diskriminierung“.

I Foto: Nous Aussi
Wahlrecht auf dem Papier – Barrieren im Alltag
Sieben Jahre nach der Reform bleibt politische Teilhabe für viele Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung jedoch kompliziert. Florence Jablonski, Präsidentin des Vereins „Nous Aussi“ – selbst mit intellektueller Beeinträchtigung – sagt: „Es gibt noch viel zu tun. Die Menschen haben zwar das Recht zu wählen, aber einfach ist es nicht. Viele Betroffene wissen nicht einmal, dass sie mit einer Begleitperson wählen dürfen.“
Besonders schwierig sind politische Informationen. Wahlprogramme, Fernsehdebatten oder amtliche Schreiben sind oft kompliziert formuliert. Zwar gibt es in Frankreich Empfehlungen für Leichte Sprache, jedoch werden sie bisher nur begrenzt angeboten und umgesetzt. Florence Jablonski fordert deshalb: „Es sollte verpflichtend sein, die Wahlprogramme in Leichter Sprache anzubieten, und zwar bei allen Wahlen.“
Auch im Wahllokal fehlt häufig Unterstützung. Viele Menschen mit Behinderung leben in Einrichtungen oder arbeiten in spezialisierten Werkstätten. Dort fehle oft Personal, um Menschen überhaupt zum Wahllokal zu begleiten, erklärt Alice Urvoy de Portzamparc von „Nous Aussi“. Gleichzeitig bleibt Unterstützung ein sensibles Thema. Denn Informationen verständlich zu erklären, ohne die Wahlentscheidung zu beeinflussen, sei eine „große Herausforderung“. Florence Jablonski betont deshalb: „Man muss den Menschen die Mittel geben, damit sie wirklich wählen können. Wenn man nicht alle Informationen bekommt, wählt man irgendwie – aber nicht wirklich bewusst.“
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Die Debatte um das Wahlrecht für Menschen mit intellektueller Behinderung berührt eine grundsätzliche Frage: Muss politische Teilhabe an bestimmte Fähigkeiten geknüpft sein? Gegnerische Stimmen der Reform argumentieren, manche Menschen unter Betreuung könnten politische Programme oder Wahlfolgen nicht ausreichend verstehen. Zudem bestehe die Gefahr, dass Angehörige oder Betreuungspersonen die Entscheidungen beeinflussen.
Behindertenverbände kritisieren diese Argumente als diskriminierend. Alice Urvoy de Portzamparc sagt: „Es wird oft automatisch angenommen, dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung nicht in der Lage seien, Dinge zu verstehen oder sich eine eigene Meinung zu bilden. Aber das entspricht überhaupt nicht der Realität.“ Für Organisationen wie das „European Disability Forum“ ist deshalb klar: Demokratische Rechte dürften nicht von Intelligenz oder Bildungsniveau abhängig gemacht werden.

Können Menschen mit intellektueller Behinderung selbst kandidieren?
Mit dem Wahlrecht dürfen Menschen mit intellektueller Behinderung in Frankreich grundsätzlich auch selbst für politische Ämter kandidieren. Rechtlich gibt es dafür keine generellen Ausschlüsse mehr. Ein Beispiel ist Florence Jablonski selbst. Sie sitzt als Gemeinderätin in Vesoul im Osten Frankreichs und setzt sich dort für mehr barrierefreie Kommunikation ein.
Trotzdem bleiben Menschen mit intellektueller Behinderung in der Politik selten sichtbar. Parteien bieten nur selten barrierefreie Kampagnen oder Unterstützung für Kandidat:innen mit Behinderung an. Auch politische Debatten und Verwaltungsabläufe gelten oft als schwer zugänglich. Verbände fordern deshalb nicht nur ein inklusives Wahlrecht, sondern auch bessere Bedingungen für politische Kandidaturen.
Gelungene Teilhabe
Trotz vieler Hürden gibt es in Frankreich zunehmend Initiativen, die zeigen, wie politische Teilhabe für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung konkret funktionieren kann. Eine zentrale Rolle spielt dabei Leichte Sprache, die Informationen durch einfache Formulierungen, klare Struktur und visuelle Unterstützung verständlicher macht.
„Nous Aussi“ entwickelt dazu eigene Materialien und Projekte: So entstand unter anderem ein Online-Lernspiel zum Wahlrecht, das in Leichter Sprache erklärt, wie Wahlen ablaufen und welche Rechte Wähler:innen haben. Außerdem organisiert der Verein Workshops und Informationsangebote, um Menschen mit Behinderung besser auf Wahlen vorzubereiten.
Auch neue Ideen für inklusivere Wahlen werden diskutiert: mobile Wahllokale in Einrichtungen, vereinfachte Erklärvideos, Simulationen von Wahlabläufen oder Besuche von Kandidatinnen in Wohnheimen und Werkstätten. Florence Jablonski fordert, Politiker:innen sollten direkt mit Menschen mit Behinderung sprechen und ihre Programme erklären: „Damit wir Fragen stellen können, verstehen, was gut für uns ist, und schließlich für den Kandidaten abstimmen können, die unsere Interessen am besten vertritt.“

Demokratie bedeutet Zugänglichkeit
Die Reform hat Frankreichs Demokratie verändert. Mehr als 300.000 Menschen unter gesetzlicher Betreuung erhielten erstmals offiziell das Recht zu wählen. Doch die Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass politische Teilhabe nicht mit einem Gesetz endet.
Das Problem reicht dabei über Frankreich hinaus. Die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) stellte 2024 zwar Fortschritte bei der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fest, betonte jedoch zugleich, dass in vielen EU-Staaten weiterhin erhebliche Barrieren bestehen – etwa beim Zugang zu Informationen, bei der Registrierung zur Wahl oder bei Unterstützungsangeboten während des Wahlvorgangs.
Gleichzeitig wächst in vielen europäischen Ländern das Bewusstsein dafür, dass Demokratie nur funktioniert, wenn alle Menschen daran teilnehmen können. In Frankreich entstehen inzwischen Projekte für Leichte Sprache, barrierefreie Wahlkampagnen oder politische Bildungsangebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Doch: Vieles hängt weiterhin vom Engagement einzelner Kommunen, Vereine oder Kandidat:innen ab.
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